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Reisebedingungen / Geschäftsbedingungen

Werden selten benötigt, wenn Reisen gut vorbereitet und von zuverlässigen Partnern durchgeführt werden.
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen 
und dem
 Reiseveranstalter Ceylon Reisen Hartmann (Hartmann Reisen)
Bei Vertragsabschluss gehen wir davon aus, dass Sie diese Bedingungen kennen und akzeptieren.
Sie können diese hier downloaden.

  1. Anmeldung, Reisebestätigung
  2. 1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die persönlich schriftlich, per Fax, Email, telefonisch oder über die Homepage von Hartmann-Reisen erfolgen kann, bieten Sie Hartmann Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für Hartmann Reisen verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen (Reisebestätigung u. Rechnung).

1.2. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Hartmann Reisen an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

  1. Bezahlung

Nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung leisten Sie die darin angeforderte Anzahlung. Sie beträgt 15% des Reisepreises. Für bestimmte Hochsaisontermine oder bestimmte Sonderreisen ( z.B. Schiffsreisen) gelten andere Bedingungen auf die wir gesondert hinweisen. Zur Absicherung der Kunden hat Hartmann Reisen eine Insolvenzversicherung sowie eine Hatftpfichtversicherung für Reiseverastalter abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.  Der restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang erstellt und versandt. Die Reiseunterlagen können auch  im Büro von Hartmannreisen abgeholt und bezahlt werden. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir um Ihre rechtzeitige Mitteilung.

2.1.
 Zahlung mit Kreditkarten sind nicht möglich

  1. Leistungen, Preise

    3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Katalog, Fremdkatalog, Homepage ) und den hierzu Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für Hartmann Reisengrundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. 

    3.2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, wird sich Hartmann Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Hartmann Reisen berechnet 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

    3.3 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/sog. gemeinschaftliche Liste
    Reiseveranstalter sind verpflichtet verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen (Fluglinien)zu unterrichten.
    In der Regel steht das ausführende Luftfahrtunternehmen bei Buchung fest. Sollte dies nicht möglich sein, unterrichten wir über die vorgesehene und wahrscheinliche Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald in solchen Ausnahmefällen die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen ("gemeinschaftliche Liste"),
    finden sie hier
  2. Leistungs- und Preisänderungen
  3. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Angebotene, ausgeschriebene oder bestätigte Leistungen können  geändert werden wenn eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben/Gebühren für bestimmte Leistungen wie Flughafen- und Sicherheitsgebühren oder eine Änderung der für die Reise kalkulierten Wechselkurse vorliegt. Auch wenn sich die Beförderungskosten insbesondere durch Erhöhung der Treibstoffkosten erhöhen kann der Reisepreis sich erhöhen. Auch eine Verminderung des Reisepreises kann erfolgen, wenn Gebühren, sich nach Buchung ändern. Hierfür gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der entsprechend Betrag pro Reisendem in  Rechnung gestellt werden
  2. In anderen Fällen werden die vom jeweiligen Leistungsträger (Fluggesellschaft,  Agentur im Zielland) geforderten, zusätzlichen geforderten  Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir dem Reisenden in Rechnung stellen

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen- Visagebühren Eintrittsgelder uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% können Sie kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder sich eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis für Sie von uns anbieten zu lassen. Ihre Rechte/Wünsche sollten  Sie uns bitte unverzüglich nach  Erhalt unserer Preiserhöhung mitteilen.


  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 

    Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel (der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen, auch bei Ziffern 5. 10. und 5. 11.) pro Person:
    5.1. 
    bei Pauschalreisen 
    bis zum 30. Tag vor Abreise 20% 
    bis zum 22. Tag vor Abreise 25% 
    bis zum 15. Tag vor Abreise 35% 
    bis zum 8. Tag vor Abreise 50%
    bis 1 Tag vor Abreise 65% 
    am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 75% des jeweiligen Reisepreises.


    5.2. bei Eigenanreise und Reisebausteinen. Hotels, Rundreisen, Mietwagen 
    bis zum 30. Tag vor Abreise 20%, mindestens EURO 25 pro Person
    bis zum 22. Tag vor Anreise 25% 
    bis zum 15. Tag vor Anreise 35% 
    bis zum 8. Tag vor Anreise 50% 
    'bis zum 4. Tag vor Anreise 70% bis 1 Tag vor Anreise 80% 
    ab 2 Tage vor Anreise oder bei Nichtantritt der Reise 75% des jeweiligen Reisepreises.


    5.3Bezieht Hartmann-Reisen Bausteine von einem anderen deutschen Veranstalter (z.B. Condor, airtours, TUI, DER. Meiers Weltreisen u.A.) wird dies in der Buchung genannt. Es gelten dann, auch für Einzelbausteine die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Diese entsprechen deutschem Reiserecht und können bei uns oder in den jeweiligen Katalogen eingesehen werden.
    5.3. 1Ist bei Flugreisen ein Sondertarif einer Fluggesellschaft verwendet worden, gelten bei einer Stornierung die von der Fluggesellschaft vorgegebenen Stornierungsbedingungen.
    Diese werden bei Buchung schriftlich mitgeteilt und können von den pauschalierten
    Stornokosten gem. 5.2. abweichen. Im Falle einer Stornierung werden die Kosten der
    Flugstornierung getrennt von den übrigen Teilen der Reise abgerechnet.

    5.4. Bei Gruppenreisen gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall schriftlich auf Grundlage geltender Bestimmungen festgelegt werden und Bestandteil des Gruppenreisevertrages sind.

    5.5. Umbuchungen, Stornierungen Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsort können noch den o.e. Fristen nur noch Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen der Ziffer 5. 3.-5.6. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

    5.5.1. Bei Flugpauschalreisen entstehen im Falle einer Flug-Umbuchung ab 35 Tage vor Reiseantritt je noch Fluggesellschaft bis zu EURO 250 Umbuchungsgebühren pro Flugschein.
     Bei offiziellen Flugtarifen erheben wir Umbuchungs-, Storno- oder No-Show-Gebühren gemäß den jeweiligen Tarifbestimmungen.
    5..5.2. Bei anderweitigen, geringfügigen  Änderungen berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25 pro Person.

    5.6. Für bestimmte Reisen und Termine (z.B., Hochzeitsreisen, verschiedene Hotels, Hochsaisontermine) gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingunqenundund Gebühren, die wir Ihnen bei Buchung nennen.
  2. Rücktritt und Kündigung

    Unter welchen Voraussetzungen (Höhere Gewalt, Unruhen, Krieg) und bis wann Sie und Hartmann Reisen sich vom Reisevertrag lösen können, entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Bestimmungen.

    7. Nur Flug/ Buchung unbekannter Veranstalter auf Kundenwunsch

    Diese Bedingungen gelten nur für Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes. Sie gelten nicht, wenn nur ein Flug gebucht wird. Sie gelten auch dann nicht, wenn Leistungen auf Kundenwunsch bei einem uns unbekannten Leistungsträger (Hotel, Agentur, Autovermieter) vorgenommen werden. Es gelten dann dessen Reisebedingungen. Auf diesen Umstand wird in der Bestätigung hingewiesen. 

    8. Gewährleistung, Haftung

    8.1. Hartmann Reisen steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, 4. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen und 
    5. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3. 1 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hoben.
    8.2.Unter welchen Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche Schadensersatzansprüche ihm evtl., zustehen, ergibt sich aus den gesetzlichen Berstimmungen.

8.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Hartmann Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 

8.2.2. Der Reisende kann noch Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreisesverlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nichtschuldhaft unterläßt, den Mangel vor Ort anzuzeigen.

8.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Hartmann Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung, kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Hartmann Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Hartmann Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages, durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

8.3.1. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Weitergehende Haftungsbeschränkungen regeln die gesetzlichen Bestimmungen.

8.3.2. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder in der gebuchten Reise nicht eingeschlossen, müssen Beanstandungen zuerst dem Leistungsträger ( Hotel, betreuende Agentur, Fluggesellschaft) und unverzüglich Hartmann Reisen mitgeteilt werden. Es genügt jedoch nicht, den Fahrer oder einen Hotelangestellten mit der Regulierung der Beanstandung zu beauftragen.  Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Dabei ist das Übersenden eines Faxes, einer Email oder ein Telefonat auch dann unumgänglich, wenn dem Reisenden dadurch Kosten entstehen. Diese Kosten werden bei berechtigten Beanstandungen ersetzt. Ohne eine Benachrichtigung von Hartmann Reisen besteht kein Anspruch auf Regulierung.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  2. 1. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monat noch vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hartmann Reisen geltend zu machen. Dies sollte im eigene Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

9.2. Vertragliche Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, in besonderen Fällen ein Jahr noch dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag aufgehoben, an dem Hartmann Reisen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbesfimmungen

10.1. Hartmann Reisen steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Visaabteilung der Botschaft des Ziellandes Auskunft. Hartmann Reisen ist zu informieren, wenn Reisende nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unterbleibt dies und entstehen deshalb Störungen ( z.B. Verweigerung der Beförderung wegen eines fehlenden Visas, Verweigerung der Einreise im Zielland) sind sämtliche daraus entstehenden Kosten vom Reisenden zu übernehmen.  Mit den Reiseunterlagen erholten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese. Bei Unklarheiten informieren Sie sich bei
Hartmann Reisen

10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

10.3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

  1. Änderung gesetzlicher Grundlagen
    Die Reisebedingungen sind auf Grundlage der geltenden Gesetze erstellt. Stand März 2006 Bei zukünftigen Gesetzesänderungen gelten die jeweils gültigen Gesetze.


    12. Gerichtsstand

    Klagen gegen Hartmann Reisen sind an dessen Sitz Stuttgart zu erheben.

Ceylon Reisen Hartmann
Hartmann-Reisen

Eichenstraße 86
71384 Weinstadt-Endersbach
Persönlich haftende Inhaberin : Sharmala Hartmann
Gründungsjahr: 1979
Handelsregister Stuttgart HRA 261642 
Steuernummer 90379/09612 Finanzamt Waiblingen
Umsatzsteuer Ind. Nr.DE147287169

Stand: April 2010