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Reisebedingungen / Geschäftsbedingungen Werden selten benötigt, wenn Reisen gut vorbereitet und von
zuverlässigen Partnern durchgeführt werden. 1. Anmeldung, Reisebestätigung 1. 1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die persönlich schriftlich, per Fax, Email, telefonisch oder über die Homepage von Hartmann-Reisen erfolgen kann, bieten Sie Hartmann Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für Hartmann Reisen verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen (Reisebestätigung u. Rechnung). 1.2. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Hartmann Reisen an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. 2. Bezahlung Nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung leisten Sie die darin
angeforderte Anzahlung. Sie beträgt 15% des Reisepreises. Für bestimmte
Hochsaisontermine oder bestimmte Sonderreisen ( z.B. Schiffsreisen) gelten
andere Bedingungen auf die wir gesondert hinweisen. Zur Absicherung der
Kunden hat Hartmann Reisen eine Insolvenzversicherung sowie eine
Hatftpfichtversicherung für Reiseverastalter abgeschlossen. Einen
Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Der
restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die
Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang erstellt und versandt. Die
Reiseunterlagen können auch im Büro von Hartmannreisen abgeholt und
bezahlt werden. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir um Ihre rechtzeitige
Mitteilung. 3. Leistungen, Preise 4. Leistungs- und Preisänderungen 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Angebotene, ausgeschriebene oder bestätigte
Leistungen können geändert werden wenn
eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben/Gebühren für bestimmte
Leistungen wie Flughafen- und Sicherheitsgebühren oder eine Änderung der für
die Reise kalkulierten Wechselkurse vorliegt. Auch wenn sich die
Beförderungskosten insbesondere durch Erhöhung der Treibstoffkosten erhöhen
kann der Reisepreis sich erhöhen. Auch eine Verminderung des Reisepreises
kann erfolgen, wenn Gebühren, sich nach Buchung ändern. Hierfür gelten
folgende Berechnungsgrundlagen: a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann der entsprechend Betrag pro Reisendem in
Rechnung gestellt werden b. In anderen Fällen werden die vom jeweiligen
Leistungsträger (Fluggesellschaft,
Agentur im Zielland) geforderten, zusätzlichen geforderten Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir dem Reisenden in
Rechnung stellen Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen- Visagebühren Eintrittsgelder
uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% können Sie kostenlos vom
Reisevertrag zurückzutreten oder sich eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis
für Sie von uns anbieten zu lassen. Ihre Rechte/Wünsche
sollten Sie uns bitte unverzüglich
nach Erhalt unserer Preiserhöhung
mitteilen.
6. Rücktritt und Kündigung 8.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Hartmann Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 8.2.2. Der Reisende kann noch Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel vor Ort anzuzeigen. 8.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Hartmann Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung, kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Hartmann Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Hartmann Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages, durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. 8.3.1. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Weitergehende Haftungsbeschränkungen regeln die gesetzlichen Bestimmungen. 8.3.2. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder in der gebuchten Reise nicht eingeschlossen, müssen Beanstandungen zuerst dem Leistungsträger ( Hotel, betreuende Agentur, Fluggesellschaft) und unverzüglich Hartmann Reisen mitgeteilt werden. Es genügt jedoch nicht, den Fahrer oder einen Hotelangestellten mit der Regulierung der Beanstandung zu beauftragen. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Dabei ist das Übersenden eines Faxes, einer Email oder ein Telefonat auch dann unumgänglich, wenn dem Reisenden dadurch Kosten entstehen. Diese Kosten werden bei berechtigten Beanstandungen ersetzt. Ohne eine Benachrichtigung von Hartmann Reisen besteht kein Anspruch auf Regulierung. 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 9. 1. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monat noch vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hartmann Reisen geltend zu machen. Dies sollte im eigene Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. 9.2. Vertragliche Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, in besonderen Fällen ein Jahr noch dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag aufgehoben, an dem Hartmann Reisen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbesfimmungen 10.1. Hartmann Reisen steht dafür ein, deutsche
Staatsangehörige, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Visaabteilung der Botschaft des Ziellandes Auskunft. Hartmann Reisen ist zu
informieren, wenn Reisende nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Unterbleibt dies und entstehen deshalb Störungen ( z.B. Verweigerung der
Beförderung wegen eines fehlenden Visas, Verweigerung der Einreise im
Zielland) sind sämtliche daraus entstehenden Kosten vom Reisenden zu
übernehmen. Mit den Reiseunterlagen erholten Sie wesentliche
Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte
beachten Sie diese. Bei Unklarheiten informieren Sie sich bei 10.3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. 11. Änderung gesetzlicher Grundlagen Ceylon Reisen Hartmann Stand: April 2010 |